Allgemeine Bedingungen

ART. 1: Ankunft
Das Empfangsbūro ist von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr geōffnet.
Wir bitten unsere Gäste, bei ihrer Ankunft im Empfangsbüro für die gesetzlich vorgesehenen Anmeldeformalitäten einen gültigen Ausweis abzugeben. Das Betreten des Campingplatzes und der Aufenthalt auf dem Platzgelände von nicht autorisierten Personen bedeutet die Missachtung folgender Gesetze:
Verletzung der Auflagen für öffentliche Sicherheit (Art. 109 TULPS); Verletzung von Art. 614 des ital. Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch); Verletzung von Art. 633 des ital. Strafgesetzbuches (Übergriff auf Grundstücke und Gebäude); Verletzung von Art. 624 des ital. Strafgesetzbuches (Dienstleistungsdiebstahl); Vergehen des Vertragsbetrugs.

ART. 2: Anmeldung
Der Kunde muss überprüfen, dass die Reservierungsbestätigung korrekt ist, d.h. dass die Ausrüstung und die Anzahl der Komponenten übereinstimmen; er muss unverzüglich auf Fehler und Abweichungen hinweisen und jegliche Variation wie z.B. Stellplatzwechsel, An- und Abreise von Mitreisenden und eine eventuelle Verlängerung der Aufenthaltsdauer mitteilen.

ART. 3: Abfahrtszeit
Die Aufenthaltsberechnung wird, unabhaengig von der Ankunftszeit, gemaess der verbrachten Naechte durchgefuehrt.
Die Abfahrt vom Stellplatz muss bis 12.00 Uhr erfolgen. Sollte die Abfahrtszeit ueberschritten werden, wird eine weitere Nacht dazuberechnet.
Die Wohneinheiten werden ab 17.00 Uhr zur Verfuegung gestellt und am Abreisetag muessen bis 10.00 verlassen werden.

ART. 4: Stellplatz
Der Gast kann seinen Stellplatz gemäß der Hinweise des beauftragten Personals selbst auswählen.
Jeder Stellplatz kann von maximal 6 Personen (Erwachsene und Kinder) besetzt werden und es darf ein Zelt aufgestellt und ein Caravan sowie ein Fahrzeug (PKW oder Motorrad) oder Wohnmobil eingestellt werden. Das Aufstellen eines zusätzlichen Zelts geringer Ausmaße (Iglo - Kleinzelt) ist gestattet.
Die gesamten Ausrüstungsgegenstände, einschließlich Fahrzeuge, müssen ordentlich und innerhalb der Grenzen des jeweiligen Stellplatzes abgestellt werden, wobei es ausdrücklich untersagt ist, Fahrzeuge außerhalb des eigenen Stellplatzes oder auch nur zeitweise auf fremden Stellplätzen abzustellen; bei Zuwiderhandlung wird der in der Preisliste vorgesehene Tarif berechnet.

ART. 5: Gäste und Besucher
Die Direktion behält sich das Recht vor, Tagesgästen und Besuchern den Zutritt zum Campingplatz je nach der gegebenen Situation zu gestatten.
Besucher dürfen den Campingplatz ausschließlich zu Fuß von 23.00 bis 08.00 Uhr, mit einem unentgeltlichen Passierschein betreten, nachdem sie im Empfangsbüro einen Ausweis hinterlegt haben und den Campingpass erhalten haben, und zwar für die Dauer von 1 Stunde. Im Falle einer Verlängerung der Besuchszeit ist der entsprechende Tagessatz wie in der Preisliste angegeben zu entrichten. Der Campinggast ist fuer das Verhalten seiner Besucher im Inneren des Campingplatzes verantwortlich.

ART. 6 :Tiere
Tiere sind mit Ausnahme der von Gesetz 37/74 und Gesetz 376/88 (Blindenhunde) vorgesehenen Bestimmungen nicht zugelassen.

ART. 7: Ruhezeiten
Mittagsruhe: von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Nachtruhe: von 23.30 Uhr bis 07.00 Uhr.
Während dieser Zeiten ist folgendes untersagt: Ein- und Ausfahren von Fahrzeugen sowie das Fahren auf dem Gelände des Campingplatzes, Benutzung der Spiel- und Sportanlagen und der diesbezüglichen Ausrüstung, Radio, Fernsehen, laute Musik sowie das Auf- und Abbauen von Zelten. Gaeste, die nach 23.00 Uhr ankommen, müssen ihr Fahrzeug auf dem äußeren Parkplatz am Eingang bis zum nächsten Morgen abstellen.
Verhaltensweisen, Spiele, der Gebrauch von Ausrüstungen sowie Radio und Fernsehen, die die Ruhe unserer Gäste stören, müssen während jeder Tages- und Nachtzeit vermieden werden.

ART. 8: Fahrzeugverkehr
IAlle Fahrzeuge dürfen ausschließlich zum Ein- und Ausfahren zu den vorgesehenen Zeiten auf dem Campingplatz benutzt werden. Damit Ruhe und Ordnung und vor allem die Sicherheit gewährleistet sind, dürfen die Fahrzeuge nur wenn unbedingt nötig, und dann auch nur im Schritttempo gefahren werden. Alle Fahrzeuge müssen auf ihrem jeweiligen Stellplatz oder den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Hauptwege, aber auch die kleineren Wege zwischen den Stellplätzen, müssen stets freigehalten werden und Tag und Nacht frei befahrbar sein. Fußgänger haben immer den Vortritt.
Für alle Personen gilt es, sich auf dem Gelände des Campingplatzes mit größter Vorsicht zu bewegen.

ART.9: Junge Gäste und Kleinkinder
Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern oder eines verantwortlichen Erwachsenen sind, haben keinen Zutritt. Erwachsene haften für ihre Kinder und müssen darauf achten, dass diese die vorliegende Campingplatzordnung beachten, sich korrekt verhalten und sich selbst und Dritten keinen Schaden zufügen sowie die Ruhe der anderen Campinggäste nicht stören.

ART.10:Verbote
-Es ist verboten, Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu deponieren, Löcher oder Kanäle in den Erdboden zu graben oder unter freiem Himmel Feuer zu machen (der Grill kann verwendet werden, wenn dieser die anderen Gäste nicht stört und keine Gefahrenquelle darstellt). Es ist weiterhin verboten, Pflanzen zu beschädigen, Öl, Treibstoff, kochende bzw. salzhaltige Flüssigkeiten oder Schmutzwasser auf den Boden zu schütten. Autos und andere Fahrzeuge dürfen auf dem Campinggelände nicht gewaschen werden. Geschirr oder Wäsche darf nicht außerhalb der vorgesehenen Becken gewaschen werden. An den Wasserquellen darf sich nicht gewaschen werden. Wasser darf nicht verschwendet oder unsachgemäß verbraucht werden. Seifenwasser oder Kemischewasser von Wohnwagen und Wohnmobile nicht in die Gullys leeren: in den sanitären Anlagen gibt es dafür vorgesehene Waschbecken.
Es dürfen keine Umzäunungen gemacht werden, an Pflanzen darf nichts angebunden oder verankert werden, es dürfen keine Seile auf Manneshöhe gespannt werden und es darf weiterhin nichts installiert werden, das eine mögliche Gefahrenquelle darstellt und den freien Durchgang beeinträchtigt.

ART. 11: Gebrauch der sanitären Anlagen
Wir bitten unsere Gäste die sanitären Anlagen nicht während ihrer Reinigung zu benutzen. Das Reinigungspersonal wird den Zugang zu dem jeweiligen Bereich sperren. Bitte verlassen Sie die Toiletten, wie Sie sie auch gerne selbst wieder vorfinden würden.

ART.12:Elektrische Anschlüsse
Für den elektrischen Anschluss an die Stromleitungen des Campingplatzes müssen Anlage, Kabel und Stecker den EU- Bestimmungen entsprechen.
Jedem Stellplatz steht rechtmäßig der Anschluss an nur eine Steckdose zu. Apparate, die einen hohen Stromverbrauch haben, wie z.B. Elektroöfen, Klimaanlagen usw. beschädigen die Anlage und unterbrechen die Stromversorgung. In diesem Fall ist die Direktion des Campingplatzes zu verständigen. Bügeleisen und Haartrockner bitte nur in den vorgesehenen Servicebereichen verwenden.

ART.13:Schäden und Haftung
Der Gebrauch der Sportgeräte und Spiele erfolgt auf Verantwortung des Benutzers.
Die Direktion übernimmt keinerlei Verantwortung bei Verlusten, Beschädigung oder Diebstählen auf dem Campingplatz. Außer bei den in der mit der ERGO ASSICURAZIONI (kann im Empfangsbüro eingesehen werden) abgeschlossenen Versicherungspolice genannten Fällen, lehnt die Direktion weiterhin jegliche Verantwortung in Bezug auf Schäden, die nicht direkt in ihren Verantwortlichkeitsbereich fallen, ab, wie z.B. Naturkatastrophen, Zufall, Brand und Diebstahl. Der Gast haftet für Schäden, die durch sich selbst oder von Familienangehörigen gegen Camping oder Dritte verursacht werden.

ART.14: Fahrräder
Verleih: Fahrräder können von allen Gästen der Bungalows und Zeltplätze kostenlos genutzt werden.
Benutzer: Erwachsene oder Minderjährige haben in Begleitung von Personen, die ihre Verantwortung übernehmen, Zugang zum Fahrradservice.
Haftung: Aquacamp lehnt jede Haftung im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs oder einer Nichteinhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab.
Schäden/Brüche: Das Fahrrad muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem es abgeholt wurde; Im Falle von Schäden und/oder Brüchen, die am Fahrrad verursacht oder erlitten werden, wird eine Entschädigung verlangt. Alternativ kann der Nutzer das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren lassen. Bei irreparablen Schäden wird ein Betrag von 400,00 € verlangt. als Entschädigung.
Pflichten: Der Nutzer verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug aufzubewahren und nach Gebrauch an der Rezeption zurückzugeben; Verwenden Sie das Vorhängeschloss, wenn Sie das Fahrrad unbeaufsichtigt lassen. das Fahren und Benutzen des Fahrrads in Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsregeln; Melden Sie alle am Fahrrad verursachten oder erlittenen Schäden.

ART.15: Nicht gemeldete Personen
Der Gast, der nicht gemeldete Personen den Eintritt ermoeglicht wird sofort ausgeschlossen. Die Direktion hat weiterhin das unanfechtbare Recht, gemäß der Art. 614,624,633 und 637 des ital. Strafgesetzbuches rechtlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen.

ART. 16 Sanktionen wegen Nichterfüllung bleiben Wenn ein Client bricht ein Urlaub bereits bezahlt hat oder noch zu zahlen ist vorbehaltlich der Zahlung der Stornogebühren. Das ist, weil es nicht immer möglich, wieder zu verkaufen Ihr Zimmer an andere Menschen, die substituiert werden könnten. Wenn Sie dies nicht möglich sein im Bungalow wird leer sein und sollten deshalb bezahlt, als ob empfangen werden. Sanktionen für den Fall zu bleiben:

Stornierungen, die bis zu 3 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei. Stornierungen, die später erfolgen, sowie Nichtanraisen werden mit 100 Prozent des Preises der Gesamten Buchung berechnet.

Die Preisliste ist ein wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Campingplatzordnung.
Die Direction dankt fuer die gewaehrte Vorliebe und wuenscht ihren verehrten Gaesten einen angenehmen Aufenthalt.

 





 

  •  

    Die vorliegende Campingplatzordnung hängt im Empfangsbüro sowie auf dem Gelände des Aquacamp aus. Mit Betreten des Campingplatzes wird diese Hausordnung vollständig angenommen und wir möchten alle unsere Gäste bitten, sich an die in ihr enthaltenen Regelungen zu halten.